- Finanzierung von Sachmitteln für Unterricht, Ausbildung und musische Aktivitäten.
- Übernahme von außerschulischen Förderungen, sofern staatliche Hilfen nicht zur Geltung kommen, bzw. in Anspruch genommen werden können.
- Bezuschussung der Aufwendungen zur Grundversorgung der Kinder im Bereich der schulischen Ausbildung.
- Zuschüsse für Fahrgeld bei einem besonders langen Schulweg und Einzelzuschüsse für Klassenfahrten.
- Beihilfen zu den Lebenshaltungskosten der Kinder bei außerordentlichen Umständen, in denen staatliche Mittel nicht ausreichend sind.
Weitere Maßnahmen und Förderungen können flexibel eingerichtet werden. Jede Förderung wird vom Vorstand genehmigt. Sie muss mit der Satzung
und unserem Auftrag im Einklang stehen.